Spielbetrieb

Änderungen des Spielbetriebs nach neuer Coronaschutzverordnung (24.11.2021)

 

Das Land RLP hat die neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Mittwoch, 24. November 2021, in Kraft tritt. Hiermit möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Trainingsangebote des SK Ludwigshafen 1912 nur noch mit einem 2G-Nachweis wahrgenommen werden dürfen (d.h. vollständig geimpft oder genesen). Dies gilt ausnahmslos.

 

Schülerinnen und Schüler gelten, wie gehabt, aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Jugendliche ab 16 Jahren müssen, sofern sie den 2G-Status nicht erfüllen, ein Attest aus der Schule vorlegen können, das belegt, das eine regelmäßige Testung erfolgt. Ansonsten ist eine Teilnahme am Training nicht möglich.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, denn nur so können wir unseren aktuellen Schachbetrieb weiterhin aufrechterhalten.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen, dass Sie weiterhin gesund durch die Pandemie kommen.